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Ersteichungen « zurück
Eichpflichtige Waagen müssen vor dem erstmaligen Inverkehrbringen gemäß EU-Richtlinien
2009/22/EG bzw. 2007/XX/EG einer Ersteichung (Konformitätsfeststellungsverfahren) unterzogen werden.
Die Firma FRANK führt dies an neu erworbenen Geräten aus eigenem Hause durch.
Regelungen durch das Maß- und Eichgesetz - MEG
Geräte, die im Wahren- und Geschäftsverkehr eingesetzt werden unterliegen der Eichpflicht! Vorraussetzung für eine Eichung ist die Eichfähigkeit der Geräte!
Um ein Eichangebot, oder ein Termin für die Eichung Ihres Gerätes zu erhalten, rufen Sie uns einfach an, oder Nutzen das Kontaktformular. Wir werden uns umgehend bei Ihnen melden!



